Anmeldung von Nutzfeuern
Mit Inbetriebnahme der Integrierten Leitstelle Bayreuth / Kulmbach (ILS) ist auch
die Anmeldung von Nutzfeuern (z.B. Reisigfeuer, Festfeuer usw.) neu geregelt.
Zur allgemeinen Bürozeit sind diese Nutzfeuer beim Ordnungsamt der VG Hollfeld Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag: 8.00 bis 11.30 Uhr
Donnerstag: 14.00 bis 18.00 Uhr
09274 / 980-34
anzumelden und genehmigen zu lassen.
Hinweis: Innerhalb bebauter Ortsteile ist das Abbrennen eines Nutzfeuers generell verboten.
Für Bürger die außerhalb der büroüblichen Zeiten beim Ordnungsamt der VG Hollfeld
ein Nutzfeuer anmelden möchten, steht bei der ILS folgende Durchwahl zur Verfügung:
09 21 / 7 93 21 – 2 00
Für Anmeldungen von Feuern sind immer folgende Angaben erforderlich:
•Name vom Betreiber des Feuers mit Anschrift und Telefonnummer (Rufnummer, die während der Brenndauer auch erreichbar ist!)
•Art des Feuers (Festfeuer, Johannisfeuer, Kamin ausbrennen, Mottfeuer, Nutzfeuer, Raumfeuer, Reisigfeuer)
•Standort des geplanten Feuers (Lageplan, Flurnummer oder postalische Bezeichnung)
•Tag und Dauer des Feuers (Datum mit Uhrzeit von – bis)
Es wird nochmals ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Betreiber des Feuers während der Brenndauer zwingend telefonisch erreichbar
sein muss. Er ist weiterhin verpflichtet den notwendigen Brandschutz selbst sicher zustellen.
Die Integrierte Leitstelle Bayreuth / Kulmbach behält sich vor, bei Unklarheiten oder Zweifeln trotz einer Anmeldung
die Feuerwehr zu alarmieren, sobald ein Notruf eingeht.